Warndatei für Handel und Gewerbe  
 
   
Die rechtlichen Bestimmungen.

Für die Eingabe und die Anfrage von Warnmeldungen gelten strenge rechtliche Bestimmungen und Vorschriften, an die alle Beteiligten sich halten müssen. Die Datenschutzbehörde überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften in regelmäßigen Abständen. WANDA ist wiederholt von der zuständigen Datenschutzbehörde, letztlich ohne Beanstandungen, überprüft worden.

Rechtliche Voraussetzungen für die Eingabe einer Warnmeldung:

Eine Warnmeldung darf nur unter den nachstehend genannten Voraussetzungen in die Datenbank eingegeben werden. Verstößt ein Meldender gegen diese Regelungen so kann er sich schadenersatzpflichtig und strafbar machen.

  • Der Gemeldete ist Nichtzahler:
    Es muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen (z.B. unwidersprochener Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil).
  • Der Gemeldete ist Betrüger, Unterschlagungstäter oder in sonstiger Weise wegen Vermögensdelikten in Erscheinung getreten:
    Es muß ein rechtskräftiger Strafbefehl, ein rechtskräftiges Urteil eines Straf- oder Zivilgerichtes vorliegen.
Bestreitet ein Gemeldeter die Richtigkeit der gemeldeten Vorgänge, z.B. durch das Einlegen von Rechtsmitteln, so hat der Meldende diese Tatsache unverzüglich schriftlich an die

  WANDA
  Warndatei für Handel und Gewerbe
  RK Elektronische Informationssysteme GmbH
  Adolf-Kolping-Platz 4
  D-92637 Weiden

zu melden.

Wird eine Meldung vom Betroffenen bestritten und läßt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Meldung nachweisen, ist der jeweilige Datensatz nach §35 Abs 4 BDSG zu sperren.

Nach §33 Abs.1 BDSG ist es erforderlich, den Gemeldeten von der erstmaligen Übermittlung, der Art der übermittelten Daten und über die Kategorien der Empfänger zu unterrichten. Dies kann auch über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Meldenden geschehen, die dem Gemeldeten vorab zur Kenntis gebracht wurden.



Rechtliche Voraussetzungen für die Abfrage einer Warnmeldung:

Der Benutzer garantiert, die abgefragten Daten nur entsprechend aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden, insbesondere nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nach BDSG zu benutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen. Ein berechtigtes Interesse in diesem Sinne liegt beispielsweise vor, wenn ein Kauf-, Werk- oder Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen wurde bzw. der Abschluß eines solchen Vertrages unmittelbar bevorsteht.

Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Die Abfrageergebnisse sind nur für den Eigenbedarf des Benutzers bestimmt. Der Benutzer ist gemäß § 29 Abs.2 Satz 4 BDSG verpflichtet, die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und die Art und Weise der glaubhaften Darlegung für jede einzelne Anfrage aufzuzeichnen.



Disclaimer:

Die vorstehende Auflistung von Vorschriften zur Eingabe und Abfrage von Warnmeldungen wurde nach bestem Wissen und Gewissen und in Abstimmung mit der Datenschutzbehörde zusammengestellt. Der Betreiber (RK Elektronische Informationssysteme GmbH, Adolf-Kolping-Platz 4, D-92637, Weiden) kann aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben machen. Jeder Nutzer der Datenbank ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.


 


 
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